Biodiversität in der Landwirtschaft: Maßnahmen als Beitrag zur Wiederherstellungsverordnung
Die agrarischen Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität sind in Österreich vielfältig. Im Rahmen der Wiederherstellungsverordnung lud das Netzwerk Zukunftsraum Land am 5. November 2025 dazu ein, Maßnahmen auf Einzelflächen mit regionaler und überbetrieblicher Umsetzung zu diskutieren.
Politischer Rahmen und Zeitplan
Bis Ende 2026 muss Österreich einen Wiederherstellungsplan an die Europäische Kommission übermitteln. Die Umsetzung startet 2027 – ein straffer Zeitplan, der klare Ziele fordert.
Die EU-Wiederherstellungsverordnung (WHVO) verpflichtet alle Mitgliedstaaten, den Zustand der Biodiversität deutlich zu verbessern. Im Zuge dessen sollen "bis 2030 mindestens 20% der Land- und mindestens 20% der Meeresfläche und bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen" langfristig geschützt werden. Im Rahmen der Verordnung werden Ziele in Bezug auf Ernährungssicherheit, Klimaschutz und Klimawandelanpassung gestärkt.
Die EU-Wiederherstellungsverordnung (WHVO) verpflichtet alle Mitgliedstaaten, den Zustand der Biodiversität deutlich zu verbessern. Im Zuge dessen sollen "bis 2030 mindestens 20% der Land- und mindestens 20% der Meeresfläche und bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen" langfristig geschützt werden. Im Rahmen der Verordnung werden Ziele in Bezug auf Ernährungssicherheit, Klimaschutz und Klimawandelanpassung gestärkt.
Bedeutung für Landwirtschaft und Imkerei
Für die Imkerschaft und die Landwirtschaft sind insbesondere Artikel 10 bzw. 11 relevant.
Artikel 10 befasst sich speziell mit der "Wiederherstellung von Bestäuberpolulationen". Ziel ist, die Vielfalt der Bestäuber zu verbessern und einen steigenden Trend zu erreichen. Dafür wird eine wissenschaftlich fundierte Methode zur Überwachung der Vielfalt von Bestäubern und Bestäuberpopulationen notwendig sein.
Für die Landwirtschaft ist speziell Artitkel 11 - "Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme" - interessant. Damit soll unter anderem die biologische Vielfalt von landwirtschaftlichen Ökosystemen verbessert werden. An dieser Stelle wurde auf die essentielle Rolle der Landwirtschaft in der Pflege der Biodiversitätsflächen hingewiesen. Denn viele Lebensräume, insbesondere Wiesen, sind auf Bewirtschaftung angewiesen.
Artikel 10 befasst sich speziell mit der "Wiederherstellung von Bestäuberpolulationen". Ziel ist, die Vielfalt der Bestäuber zu verbessern und einen steigenden Trend zu erreichen. Dafür wird eine wissenschaftlich fundierte Methode zur Überwachung der Vielfalt von Bestäubern und Bestäuberpopulationen notwendig sein.
Für die Landwirtschaft ist speziell Artitkel 11 - "Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme" - interessant. Damit soll unter anderem die biologische Vielfalt von landwirtschaftlichen Ökosystemen verbessert werden. An dieser Stelle wurde auf die essentielle Rolle der Landwirtschaft in der Pflege der Biodiversitätsflächen hingewiesen. Denn viele Lebensräume, insbesondere Wiesen, sind auf Bewirtschaftung angewiesen.
Die Verordnung umfasst überdies hinaus Ziele für städtische Ökosysteme, der Vernetzung von Flüssen und Auen, Waldökosystemen, etc.
Regionale und überbetriebliche Ansätze
In Österreich wurden in den letzten Jahrzehnten viele Maßnahmen erfolgreich umgesetzt, um die agrarische Biodiversität zu fördern und den Naturschutz in Kulturlandschaften zu verbessern. Ein zusätzliches Potenzial liegt in regionalen und überbetrieblichen Ansätzen: So können Agrarumweltmaßnahmen über mehrere Betriebe hinweg wirken oder „Naturschutzkooperationen“ entstehen, wie beispielsweise die ÖPUL-Maßnahme "regionaler Naturschutzplan". Da sich die Biodiversität und der Handlungsbedarf von Region zu Region unterscheiden, eignen sich solche regional angepassten Lösungen besonders gut.
Die Zuständigkeit für die Ausarbeitung des Naturschutzplanes für Österreich liegt im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK). In fachlichen und operativen Arbeitskreisen werden Maßnahmen, aufbauend auf dem ÖPUL-Programm, formuliert, um einen positiven Trend zu stabilisieren. Vorleistungen werden anerkannt. Um Sektorübergreifend arbeiten zu können, gibt es außerdem eine Quervernetzung der Arbeitskreise.