Richtlinie - Vorgangsweise bei Bienenschäden mit Vergiftungsverdacht
Was tun, wenn meine Bienen am Boden liegen und nicht mehr fliegen. Bei Bienenschäden mit Vergiftungsverdacht gibt es in Oberösterreich eine neue Richtlinie. Die Richtlinie entstand in Zusammenarbeit mit dem Oö. Landesverband für Bienenzucht , dem Amt der Oö. Landesregierung (Abt. Land- und Forstwirtschaft), dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Oö., der Landespolizeidirektion Oberösterreich und dem Bienenzentrum Oberösterreich.
In der Richtlinie sind die einzelnen Arbeitsschritte für die Vorgehensweise bei Bienenvergiftungsfällen genau beschrieben. Die Probennahme sollte nur in Beisein eines Zeugen (Gesundheitsrefernt, Sachverständige oder Gesundheitswart vom Verein) erfolgen. Bitte verwenden Sie das vorbereitete Protokoll, dass Sie im Servicebereich/Unterlagen auf unserer Homepage finden. Das ausgefüllte Protokoll muss an den amtlichen Pflanzenschutzdienst und das Amt der Oö. Landesregierung (Abteilung Land- und Forstwirtschaft) geschickt werden. Im Falle eine Anzeige ist mit der Landespolizeidirektion Oberösterreich dem Ermittlungsbereichsleiter für Umweltkriminalität Kontakt aufzunehmen.
Die Richtlinie und das zu verwendende Protokoll finden Sie hier.
Die Richtlinie und das zu verwendende Protokoll finden Sie hier.