Richtlinie - Vorgangsweise bei Bienenschäden mit Vergiftungsverdacht

Was tun, wenn meine Bienen am Boden liegen und nicht mehr fliegen. Bei Bienenschäden mit Vergiftungsverdacht gibt es für Oberösterreich eine genaue Vorgehensweise. Bitte unverzüglich Kontakt mit dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Oberösterreich oder dem Bienenzentrum Oberösterreich aufnehmen. Die Kontaktdaten finden sie unten.
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Bienenvergiftung © Lorenz W. Gunczy

Richtlinie für die Vorgangsweise bei Bienenschäden mit Vergiftungsverdacht in Oberösterreich

Beim Auftreten von Bienenschäden ist zunächst
  • von der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde auszugehen
  • Oö. Bodenschutzgesetz, 4. Abschnitt: Verwendung von Pflanzenschutzmittel
  • Tierseuchengesetz – Amtstierarzt
Die Erhebungen der Bezirksverwaltungsbehörde durch Amtstierarzt und Amtssachverständige oder durch Vorlage von Pflanzenschutzmittelverwendungsaufzeichnungen (Spritztagebücher) bringen häufig keine konkreten Ergebnisse, da aufgrund der Bienenflugdistanzen von mehr als vier Kilometer ein Eintragsgebiet von mehr als 28 km² in Frage kommt. Vielfach kann anfänglich nicht einmal geklärt werden, ob ein gerichtlich strafbaren Tatbestand (Sachbeschädigung, Bienenfrevel, etc.), ein Verwaltungstatbestand (unrechtmäßige Verwendung von Pflanzenschutzmittel, Tierseuchen, Biozide, sonstige Umwelteinflüsse) oder natürliche Ursachen (Kälte, Mangelernährung, natürliche Feinde, etc.) vorliegen.
Das Land Oberösterreich und das unabhängige Bienenzentrum bei der Landwirtschaftskammer Oberösterreich sind seit mehreren Jahren bestrebt, die Ursachen von Bienenschäden in Oberösterreich, die bisher nicht festgestellt werden konnten, sowohl im Interesse der betroffenen Imker aber auch der betroffenen Landwirte aufzuklären.
Das Amt der Oö- Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft stellt freiwillig Mittel zur Verfügung, um Verdachtsfälle von Bienenvergiftungen zu untersuchen. Pro Jahr werden maximal 10 Untersuchungen durchgeführt. Besteht der Verdacht einer Bienenvergiftung, sollte unverzüglich mit dem
  • Amtlichen Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Oberösterreich (DI Hubert Köppl T: 050 6902 1412; E: hubert.koeppl@lk-ooe.at) oder 
  • dem Bienenzentrum Oberösterreich (T: 050 6902 1430; E: bienenzentrum@lk-ooe.at) und
  • dem zuständigen Gesundheitsreferenten des OÖ Landesverband für Bienenzucht (T: 0664 833 99 44; E: he.ko.sauer@aon.at)
Kontakt aufgenommen werden. Die tiefgekühlten Proben werden anschließend von einer spezialisierten Spedition (Kühlkette) abgeholt und an das Institut Dr. Wagner in Lebring (Steiermark) weitergleitet. Die entstandenen Kosten für die Untersuchung und den Transport übernimmt, nach Rücksprache mit dem amtlichen Pflanzenschutzdienst das Amt der Oö. Landesregierung (Abteilung Land- und Forstwirtschaft). Die Ergebnisse des Labors und eine Interpretation durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst werden vom Amt der Oö. Landesregierung (Abteilung für Land- und Forstwirtschaft) an die Imkerin / den Imker übermittelt. Sollte eine Überschreitung von Lebensmittelgrenzwerten vorliegen, können weitere Maßnahmen eingeleitet werden.
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Bienenvergiftung_ © Lorenz W. Gunczy
In der Richtlinie finden sie eine genaue Anleitung der einzelnen Arbeitsschritte für die Vorgehensweise bei Vergiftungsfällen. Die Probennahme sollte nur in Beisein eines Zeugen (Gesundheitsrefernt, Sachverständige oder Gesundheitswart vom Verein) erfolgen. Bitte verwenden Sie auch das beiliegende Protokoll. Das ausgefüllte Protokoll muss an den amtlichen Pflanzenschutzdienst und das Amt der Oö. Landesregierung (Abteilung Land- und Forstwirtschaft) geschickt werden.  Im Falle eine Anzeige ist mit der Landespolizeidirektion Oberösterreich dem Ermittlungsbereichsleiter für Umweltkirminalität Kontakt aufzunehmen.
 
Wichtig für die Probenahme ist, dass keine Kontaminationen mit anderen Wirkstoffen entseht! 
  • Saubere Arbeitsunterlage verwenden
  • Einwegmaterialien (Einweghandschuhe, -messer) verwenden und nach jeder Probenahme wechseln
  • Vor und während der Probenahme keinesfalls Haustiere streicheln, die gegen Parasiten (Flöhe, Zecken) behandelt wurden (z. B. durch Floh-Halsbänder, Träufelbehandlung) bzw. ausgelegte Ameisenköder oder Köderdosen berühren.

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