Absicherung in der Imkerei: Die Imker-Gruppenversicherung des OÖ Landesverbandes für Bienenzucht

Die Haltung von Honigbienen ist mit verschiedenen Risiken verbunden. Insbesondere Naturereignisse wie Sturm, Feuer und Hochwasser können erhebliche Schäden an Bienenvölkern verursachen.
Eine entsprechende finanzielle und rechtliche Absicherung ist für Imker:innen daher von großer Bedeutung. Der OÖ Landesverband für Bienenzucht bietet mit seiner Imker-Gruppenversicherung eine verlässliche Absicherung, die im Schadensfall rasch und unkompliziert hilft.
Die Imker-Gruppenversicherung bietet nicht nur Schutz bei Sturmschäden, Feuer und Hochwasser. Auch der Diebstahl von Bienenvölkern, ein allgemeiner Rechtsschutz sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung sind inkludiert.
Die Imker-Gruppenversicherung bietet nicht nur Schutz bei Sturmschäden, Feuer und Hochwasser. Auch der Diebstahl von Bienenvölkern, ein allgemeiner Rechtsschutz sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung sind inkludiert. © Bienenzentrum OÖ/Frühwirth

Schadensfall aus der Praxis

Erst kürzlich konnte eine Imkerin aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung diese Leistungen in Anspruch nehmen: An einem Standort im Hausruckviertel nahe Linz wurden durch Windwurf mehrere Bienenvölker teils massiv beschädigt. Durch die eher abgelegene Lage wurden die Schäden erst einige Tage später bemerkt. Zu diesem Zeitpunkt waren nicht nur die Beuten und Honigvorräte betroffen, sondern auch die Honigbienen selbst.

Umfang der Versicherungsleistungen

In solchen Fällen bietet die Imker-Gruppenversicherung des OÖ Landesverbandes für Bienenzucht eine wertvolle finanzielle Hilfe. Standardmäßig sind bis zu 50 Bienenvölker versichert. Im Schadensfall können bis zu 15 Völker entschädigt werden. Im oben beschriebenen Beispiel umfasst die Erstattung Schäden an Beuten, eingelagertem Honig sowie an Bienen und Wabenbau – jeweils im Rahmen der festgelegten Höchstentschädigungsgrenzen So können Imker:innen allein für Beutenschäden eine Leistung von bis zu 150 € pro Beute in Anspruch nehmen.
Schaden am Bienenstand durch Windwurf
Schaden am Bienenstand durch Windwurf © Bienenzentrum OÖ/Frühwirth

Voraussetzungen für eine Versicherungsleistung

Damit ein Schaden durch die Versicherung gedeckt ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die betroffene Person muss als „Mitglied mit Bienen“ bei einem Imkerverein gemeldet sein, der dem OÖ Landesverband für Bienenzucht angeschlossen ist. Die rechtzeitige Einzahlung des Mitgliedsbeitrags ist dabei wesentlich, da die Versicherungsprämie im Beitrag enthalten ist. Die Bienenvölker müssen ordnungsgemäß befestigt und gesichert werden. Im Schadensfall ist eine möglichst frühzeitige Meldung mittels vollständig ausgefülltem Schadensformular notwendig.

Der Meldung sind Fotos beizufügen, auf denen das Ausmaß der Beschädigung klar erkennbar ist. Die Unterlagen können entweder per E-Mail an office@bzv-ooe.at oder postalisch an den OÖ Landesverband für Bienenzucht, Pachmayrstraße 57, 4040 Linz, übermittelt werden.

Die Imker-Gruppenversicherung bietet nicht nur Schutz bei Sturmschäden, Feuer und Hochwasser. Auch der Diebstahl von Bienenvölkern, ein allgemeiner Rechtsschutz sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung sind inkludiert, um nur Beispiele anzuführen. Damit bietet die Gruppenversicherung eine breite Absicherung für verschiedenste Schadensszenarien, die in der Imkerei auftreten können. Sie stellt somit ein zentrales Element der Risikovorsorge für die gesamte Imkerschaft dar.
Weitere Informationen zur Versicherung sowie das Schadensformular finden sie hier: 
https://bzv-ooe.at/oo-landesverband-fuer-bienenzucht/versicherung/