VIS-Meldung auch für Imker notwendig und sinnvoll

Im Frühjahr ist der Erhebungsstichtag 30. April und im Herbst der 31. Oktober für die VIS Meldung
In der folgenden Kurzversion wird das Veterinärinformationssystem erklärt und auf den damit verbundenen Nutzen für die Imkerinnen und Imker eingegangen. Die Vollversion dieses Beitrages mit umfangreicheren Informationen können Sie am Ende dieses Beitrags als PDF-Datei herunterladen.
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Jeder Bienenstand muss im VIS registriert werden © Bienenzentrum OÖ

Das VIS ist notwendig und sinnvoll

Die Datenbank VIS dient zur Unterstützung der Veterinäre bei Seuchenprävention und im Seuchenfall. Wird auf einem Bienenstand eine anzeigepflichtige Seuche nach dem Bienenseuchengesetz festgestellt (z.B. Amerikanische Faulbrut), so kann der zuständige Amtstierarzt aus dem VIS einfach und rasch die Imkerinnen und Imker sowie ihre Bienenstände im Sperrgebiet erheben und die notwendigen Maßnahmen einleiten.
Die Registrierung im VIS und die Aktualisierung der Völkerzahlen zu den Stichtagen liegt daher im Interesse jeder Imkerin / jeden Imkers. Eine Bienenseuche wie die Faulbrut kann jeden unmittelbar oder über ein Sperrgebiet treffen. Für den Fall des Falles ist es jedenfalls von Vorteil, im VIS mit seinen aktuellen Daten registriert zu sein. Ebenso ist die Zuteilung von EU-Fördermitteln für die Imkerei abhängig von der Zahl der gemeldeten Völker. Je weniger Völkerzahlen im VIS eingetragen sind, desto weniger EU-Fördermittel bekommen die österreichischen Imkerinnen und Imker. Das kann gravierende Folgen haben, wenn z.B. Maßnahmen wie die Honiguntersuchungen künftig nicht mehr gefördert werden können. Das würde vor allem auch die vielen kleineren Imkereien treffen, die bisher diese Maßnahme stark in Anspruch genommen haben.
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Logo_VIS_Statistik_Austria © Statistik Austria

Wer hat Zugriff auf die Betriebsdaten im VIS?

Imker und Imkerinnen haben mit ihren Online-Zugangscodes Zugriff auf die zu ihrem Betrieb gespeicherten Daten im VIS. Für jene Imker, die ihre Meldungseinträge im VIS über die Ortsgruppe erledigen lassen, bekommt die nominierte Person der Ortsgruppe (Imkerverein) einen eingeschränkten Zugriff auf die Betriebsdaten ihrer Mitglieder.

Auf das VIS als Instrument der Veterinär- und Lebensmittelbehörde haben nur deren Organe Zugang. Das Bundesministerium für Finanzen hat keinen Zugriff auf das VIS und die Imkerdaten!

Des Weiteren ist hinzuzufügen: Imker, die ihrer Meldeverpflichtung nicht nachkommen, begehen eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 4.360 Euro geahndet werden kann.

Wichtige Informationen und Links

Erhebungsstichtage

Für alle, die bereits im VIS registriert sind und ihre Bienenstände dort registriert haben, gelten jedes Jahr folgende zwei Stichtage für die Meldung der Gesamtvölkerzahl:

Herbst - Erhebungsstichtag 31. Oktober
Die am 31. Oktober gezählten "insgesamt betreuten Bienenvölker" sind im VIS anzugeben. Man hat dazu bis spätestens 31. Dezember Zeit.

Frühjahr - Erhebungsstichtag 30. April
Die am 30. April gezählten "insgesamt betreuten Bienenvölker" sind im VIS anzugeben. Man hat dazu bis spätestens 30. Juni Zeit.

Wichtige Hinweise

Die Völkerzahlen sind jedenfalls zu den Stichtagen anzugeben. Auch dann, wenn sich die Völkerzahl gegenüber dem letzten Stichtag nicht geändert hat! Die angegebene Völkerzahl muss der Realität entsprechen!

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