Bienenschäden mit Vergiftungsverdacht – was tun?

Wer tote Bienen vor dem Stock findet, ist oft ratlos. Besteht der Verdacht einer Vergiftung, so wird empfohlen, entsprechend der Richtlinie für die Vorgangsweise bei Bienenschäden mit Vergiftungsverdacht vorzugehen. Der Bienenschaden ist dem Amtlichen Pflanzenschutzdienst der LK OÖ oder dem Bienenzentrum OÖ unverzüglich zu melden.
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Bienenvergiftung © Lorenz W. Gunczy

Erschwerte Rückführung aufgrund großem Wirkungsbereich

Bienen sammeln in einem Einflussbereich von mindestens 28 Quadratkilometer. Die Ursache des Bienentodes kann daher schwer auf einzelnen Faktoren eingegrenzt werden. Oft kann anfänglich nicht zwischen strafbarer Tatbestand (Bienenfrevel, etc.), Verwaltungstatbestand (unrechtmäßige Verwendung von Pflanzenschutzmittel, etc.) oder natürliche Ursache (Kälte, Hunger, etc.) unterschieden werden.
 

Interesse zur Aufklärung ist groß

Das Land Oberösterreich und das Bienenzentrum OÖ sind bestrebt, Ursachen zum Bienensterben aufzuklären. Dazu stellt das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft freiwillig Mittel zur Verfügung, um Verdachtsfälle zu untersuchen. Pro Jahr werden damit maximal 10 Laboruntersuchungen durchgeführt.
 

Vorgangsweise bei der Probennahme

Die Richtlinie enthält eine genaue Anleitung zur Probennahme. Wichtig ist eine rasche, saubere Entnahme im Beisein von Zeugen. Ausreichender Probenumfang von toten Bienen (mind. 30 Gramm) sowie Bienenbrot gewährleistet eine sichere Untersuchung. Die Proben sollen bis zur Übermittlung an das Untersuchungslabor durch eine spezialisierte Spedition eingefroren werden (-18 Grad Celsius). Die Ergebnisse sowie eine Interpretation werden an den Imker/ die Imkerin übermittelt. Im Falle einer Überschreitung können weiter Maßnahmen eingeleitet werden.
 

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmittel ist auf eine sachgerechte Durchführung zu achten. In Bezug auf Bienen sollen Behandlungen vor Blühbeginn der Kulturen durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für die Behandlung von vollständig abgefrosteten Zwischenfrüchten mit Glyphosat im Frühjahr. Eine nicht fachgerechte Ausbringung kann zu Rückständen im Honig führen. In der Bienenflugzeit (ab acht Grad Celsius bis zur Abenddämmerung) ist eine Spritzung in von Bienen beflogenen Beständen zu vermeiden.
 
Die Richtlinie sowie das auszufüllende Protokoll befinden sich HIER zum Download.