VIS-Meldung: Anzahl bewirtschafteter Völker bis 30. Juni 2022 online melden

Wie bereits seit einigen Jahren üblich wird die Anzahl betreuter Bienenvölker zwei Mal im Jahr erhoben und ins VIS (Veterinärinformationssystem der Statistik Austria) eingegeben. Eine möglichst vollständige Teilnahme aller Imkerinnen und Imker hat zwei wesentliche Vorteile. Die Erfassung aller Bienenvölker ist für die Seuchenbekämpfung wichtig, außerdem hängt die Höhe der finanziellen Förderung für den Imkereisektor von der gemeldeten Völkeranzahl ab.
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Bienenstand © Franz Mairinger

Erhöhung der Fördergelder für österreichische Imkerinnen und Imker

Finanzielle Förderungen betreffen jede Imkerin und jeden Imker, z. B. beim Kauf von Imkereigeräten (Kleingeräteförderung) oder dem Unterstützungsbeitrag für NeueinsteigerInnen (Neueinsteigerförderung). Es werden aber noch weitere Ausgaben gefördert, z. B. die Labor-Kosten für Untersuchungen von Honig und anderen Produkten. Je mehr ImkerInnen sich im VIS melden, desto höher fällt das mögliche Fördervolumen aus!

Rasche und effiziente Bekämpfung im Seuchenfall

Weiters ist im Seuchenfall (z. B. bei der Amerikanischen Faulbrut) eine vollständige Erhebung der Bienenvölker im Sperrgebiet von großem Vorteil, da alle darin befindlichen ImkerInnen rasch kontaktiert werden können. Die Arbeit der Sachverständigen wird dadurch erheblich erleichtert, womit sich die Dauer der Aufrechterhaltung des Sperrgebiets verkürzen kann.

Eingabe ins VIS-System

Noch nicht registrierte ImkerInnen müssen zuerst ein Formular ausfüllen (siehe Link unten). Die Eingabe der Anzahl der betreuten Völker erfolgt zwei Mal im Jahr und ist wirklich rasch erledigt. Die zwei Erhebungszeitpunkte sind:
  • Herbst - Erhebungsstichtag 31. Oktober
    Die am 31. Oktober gezählten "insgesamt betreuten Bienenvölker" sind anzugeben. Man hat dazu bis spätestens 31. Dezember Zeit.
  • Frühjahr - Erhebungsstichtag 30. April
    Die am 30. April gezählten "insgesamt betreuten Bienenvölker" sind anzugeben. Man hat dazu bis spätestens 30. Juni Zeit.
Im folgenden Linkbereich gelagen Sie zum VIS-System sowie zu weitergehenden Infos. Auf das VIS-System haben übrigens nur deren Organe Zugang. Das Bundesministerium für Finanzen hat keinen Zugriff auf das VIS!